Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland

vom 23. Mai 1949.

 

  Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

In diesem Auszug aus dem Dokumentenarchiv der Bundesrepublik Deutschland werden schon die wichtigsten Daten genannt: In diesen Tagen feiert unser Grundgesetz 70. Geburtstag.
Eine bedeutende Frau, die für die Durchsetzung des Absatz 2 in Artikel 3 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – unserer Grundrechte steht, war Elisabeth Selbert. Dieses entscheidende Engagement für die Entwicklung unserer Demokratie wurde sogar verfilmt.

Eine andere bedeutende Frau, mit der ich persönlich vor allem Artikel 38 unserer Verfassung verbinde, ist Hildegard Hamm-Brücher. Als FDP-Mitglied im Bundestag hielt sie am 01. Oktober 1982 ihren Redebeitrag „Ein klares Nein“ während der Debatte über das Konstruktive Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Helmut Schmidt.

Weiterlesen