Bereits im August 2018 habe ich mir einen Roman gekauft, den ich zwar schon gelesen hatte, dessen Geschichte mich aber schon so lange begleitete, dass ich eine eigene Ausgabe im Bücherregal stehen haben wollte. Es ist eine dtv-Ausgabe, gebraucht aus meiner Gemeindebücherei. Auf dem untersten Rand des Covers steht ein Mädchen auf braunem Feldweg, den Blick versunken in ein Buch gerichtet.
Gelesen habe ich damals die Originalausgabe der Deutschen Verlags-Anstalt, deren Umschlaggestaltung Flusskiesel zeigt. Nach der Lektüre wusste ich, dass es auch „Buchsteine“ sein können.
Mit diesem Taschenbuch habe ich eine Geschichte erstanden, die – aufgrund ihres Gegenstandes und seiner historischen Einordnung – eigentlich auch nicht in einen E-Book-Reader passt.
Durch die zusätzliche haptische Wahrnehmung zweier Buchdeckel, bin ich als Leserin mittendrin: In einem kleinen Dorf am Niederrhein zwischen Köln und Düsseldorf. Mittendrin im Leben einer Arbeiterfamilie in den 1950er Jahren.
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Schreiben ist vor allem ein kreativer Vorgang, und so pflege ich auch einen sehr kreativen, vor allem emotionalen Umgang mit den Regeln der Interpunktion, insbesondere mit denen der Kommaregeln.
Dies ist auf meine Komma-Regel-Schwäche (KRS) zurückzuführen. Es gibt noch keine fachliche Diagnose, da sie noch nicht allgemein anerkannt ist, obwohl sie sich doch auch bei anderen – selbst Nebenfachgermanisten – beobachten lässt. Bei mir ist sie zudem historisch belegt.
Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland
In diesem Auszug aus dem Dokumentenarchiv der Bundesrepublik Deutschland werden schon die wichtigsten Daten genannt: In diesen Tagen feiert unser Grundgesetz 70. Geburtstag.
Eine bedeutende Frau, die für die Durchsetzung des Absatz 2 in Artikel 3 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – unserer Grundrechte steht, war Elisabeth Selbert. Dieses entscheidende Engagement für die Entwicklung unserer Demokratie wurde sogar verfilmt.
Eine andere bedeutende Frau, mit der ich persönlich vor allem Artikel 38 unserer Verfassung verbinde, ist Hildegard Hamm-Brücher. Als FDP-Mitglied im Bundestag hielt sie am 01. Oktober 1982 ihren Redebeitrag „Ein klares Nein“ während der Debatte über das Konstruktive Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Helmut Schmidt.